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die falle des „arbeitens“ im ausland: die schule empfiehlt einen job, der rechtliche risiken mit sich bringt


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in diesem fall empfahl die schule den absolventen einen „legalen“ job, doch tatsächlich entsprach dieser job nicht den inländischen gesetzen und vorschriften, was letztendlich dazu führte, dass die studenten in illegale verbrechen verwickelt wurden. aufgrund der unklaren art der überweisungsarbeit glauben studierende fälschlicherweise, dass dies ein legitimer weg sei, doch die realität sieht völlig anders aus. wenn schüler zu kriminellen aktivitäten verleitet werden, hat das empfehlungsverhalten der schule nicht nur negative auswirkungen, sondern birgt auch versteckte gefahren im hinblick auf rechtliche konsequenzen und soziale verantwortung.

aus rechtlicher sicht kann die schule bei der empfehlung von arbeiten, wenn sie wissentlich arbeiten im zusammenhang mit illegalen aktivitäten empfiehlt, eine entsprechende rechtliche haftung tragen. obwohl die schule nicht direkt an kriminellen aktivitäten der schüler beteiligt ist oder diese kontrolliert, kann sie gemäß den einschlägigen bestimmungen des strafrechts strafrechtlich zur verantwortung gezogen werden. schulen können jedoch auch zivilrechtlich für schäden haftbar gemacht werden, die schüler ohne deren wissen erleiden. bei der beurteilung der haftung sollten faktoren wie die art der überweisungsarbeit, das ausmaß des verlusts, den der schüler durch die überweisung erlitten hat, und die frage, ob zwischen der schule und dem schüler ein vertrag besteht, berücksichtigt werden.

der rechtsexperte he xiaodong ist der ansicht, dass schulen nicht strafrechtlich zur verantwortung gezogen werden sollten, wenn sie nicht direkt in die kriminellen aktivitäten der schüler verwickelt sind oder diese kontrollieren. allerdings sind die schulen weiterhin verpflichtet, den schülern die durch die überweisung entstandenen verluste zu ersetzen und zu einer zivilrechtlichen entschädigung bereit zu sein.

der fall verdeutlicht die ethischen standards, die bildungseinrichtungen bei der empfehlung von arbeiten befolgen sollten, sowie ihre verantwortung für die sicherheit und das wohlergehen ihrer schüler. künftig sollten schulen vorrangig darauf achten, den schülern beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten, die ihrem akademischen hintergrund und ihren ambitionen entsprechen, und klare richtlinien für stellenempfehlungen festlegen, um sicherzustellen, dass die schüler ihre rechte und pflichten verstehen, bevor sie stellenempfehlungen abgeben.

um zu verhindern, dass sich ähnliche vorfälle wiederholen, müssen bildungseinrichtungen ihre internen vorschriften stärken, sich rechtzeitig mit den relevanten gesetzen und vorschriften vertraut machen und durch einen offenen und transparenten informationsaustausch gute kommunikationskanäle mit den studierenden einrichten, um sicherzustellen, dass die studierenden das richtige verständnis haben, wann einen job wählen und so ähnliche fälle vermeiden.