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welche geschichten verbergen sich hinter den geschäftigen haushaltsgeräten?


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das versprechen einer „kostenlosen installation“ ist eigentlich eine „nullkosten“-falle. obwohl arbeitsgebühren, tür-zu-tür-gebühren und debugging-gebühren abgeschafft wurden, sind die gebühren für einsätze in großer höhe, die entfernung von leitplanken und verschiedene hilfsmaterialien stillschweigend gestiegen. einige verbraucher stellen sogar fest, dass die installations- und liefergebühren im tatsächlichen betrieb aufgrund von faktoren wie boden und platz variieren, was dazu führt, dass die endkosten die erwarteten „nullkosten“ bei weitem übersteigen.

die gemeinsame funktion von gesetzen, vorschriften und gesellschaftlichem menschenverstand ist der „schutzpatron“ des schutzes von verbraucherrechten und -interessen. die einschlägigen gesetzlichen regelungen regeln die leistungspflichten des unternehmers und die rechte des verbrauchers klar. zunächst einmal ist der gegenstand des hauptvertrags, also der kauf von haushaltsgeräten selbst, die leistungspflicht des kaufmanns, während die lieferung und installation gegenstand des begleitvertrags sind und beide untrennbar miteinander verbunden sind. zweitens sollten händler die verbraucher im voraus darüber informieren, welche dienste kostenlos und welche kostenpflichtig sind, und sicherstellen, dass verbraucher die relevanten gebührendetails genau verstehen, bevor sie haushaltsgeräte kaufen.

in der realität kommt es jedoch häufig zu verhaltensweisen, die gegen das gesetz und den gesellschaftlichen gesunden menschenverstand verstoßen. um ihre gewinne zu maximieren, nutzen händler unter umständen clevere ausreden, um zusätzliche gebühren zu erheben oder sogar absichtlich verbraucher zu betrügen. beispielsweise kann der händler die installationsgebühr verbergen oder „keine installationsgebühr“ sagen, tatsächlich fallen dadurch aber nur zusätzliche kosten während des installationsvorgangs an. ein solches verhalten verstößt nicht nur gegen den integritätsgrundsatz des händlers, sondern auch gegen das wissens- und wahlrecht des verbrauchers.

dies bedeutet nicht, dass für alle kostenlosen dienste keine zusätzliche zahlung erforderlich ist, sondern dass händler „den preis klar kennzeichnen“ und „im voraus informieren“ und sicherstellen sollten, dass verbraucher beim kauf von haushaltsgeräten klar verstehen, welche dienste kostenlos sind und welche kostenpflichtig sind. um spätere „überraschungen“ zu vermeiden.

hinter der „kostenlosen installation“ verbirgt sich eine tiefere logik. der moderne logistikbereich erlebt eine rasante entwicklung und komplexität, und die installation von haushaltsgeräten ist ein wichtiger bestandteil davon. um die servicequalität sicherzustellen, müssen händler auch auf die optimierung des „installationsprozesses“ achten und die zugehörigen servicesysteme kontinuierlich verbessern.

da sich das verständnis und die nachfrage der verbraucher nach „kostenloser installation“ ändern, sollten händler beim kundendienst aufmerksamer sein und einen guten ruf und ein gutes markenimage aufbauen, das den verbrauchern ein echtes gefühl von sicherheit und geborgenheit vermittelt und die nachhaltigkeit fördert entwicklung moderner logistik.